Die Kirchliche Stiftung Opferschutz ist eine von der Österreichischen Bischofskonferenz und der Österreichischen Ordenskonferenz gemeinsam eingerichtete Körperschaft öffentlichen Rechts.
Die Stiftung Opferschutz setzt die Empfehlungen der Unabhängigen Opferschutzkommission hinsichtlich Hilfestellungen an Betroffene um. Es werden einerseits Finanzhilfen direkt an Betroffene ausbezahlt und andererseits deren Therapiekosten übernommen. Alle geleisteten Zahlungen werden von der Stiftung von jener kirchlichen Einrichtung zurückgefordert, in deren Verantwortung der jeweilige Vorfall liegt.