Mit 1.1.2026 übernahm Mag. Caroline List die Aufgabe der Unabhängigen Opferschutzanwältin von Waltraud Klasnic, die über 15 Jahre in der Funktion tätig war. Mag. List ist Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz und Mitbegründerin des „Forums gegen sexuellen Missbrauch“. Sie war bereits seit 2010 Mitglied der Unabhängigen Opferschutzkommission und hat wesentlich am „Entschädigungsmodell“ und allen Befassungen mit den Fallakten mitgewirkt.
Waltraud Klasnic wurde nach ihrem Ausscheiden zur Ehrenvorsitzenden der Kommission ernannt.
Mit der im April 2010 eingerichteten Unabhängigen Opferschutzanwältin wurde ein pionierhafter Schritt gesetzt, der einerseits international Beachtung gefunden hat und andererseits vorbildhaft für die staatlichen Einrichtungen Österreichs wurde. In allen österreichischen Bundesländern wurden beginnend mit August 2010 nach dem Beispiel der Unabhängigen Opferschutzanwältin und der Unabhängigen Opferschutzkommission und ihrem Modell für therapeutische und finanzielle Hilfeleistungen Initiativen für Betroffene in Landesheimen gesetzt. Im Frühjahr 2012 zog auch der Bund nach demselben Modell nach – freiwillige Hilfeleistungen ohne Rücksicht auf Verjährung. Mehrere Mitglieder der Kommission sind zur Mitwirkung bei den Landes- und Bundesinitiativen eingeladen worden und gestalten dort mit.
Die Unabhängige Opferschutzanwältin und die Unabhängige Opferschutzkommission arbeiten ehrenamtlich.
Mag. Caroline List (Vorsitz)
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Haller, Psychiater und Neurologe
Mag. Ulla Konrad, Klinische Psychologin, Vorstand der Concordia Privatstiftung
Mag. Eva Marek, Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs
Prof. Prim. Dr. Friedrich Rous, Psychiater und Arztlicher Direktor der Barmherzigen Brüder, Kainbach
Dr. Kurt Scholz, langjähriger Präsident des Wiener Stadtschulrates und ehemaliger Kuratoriumsvorsitzender des Zukunftsfonds der Republik Österreich
Mag. Bettina Schrittwieser, Direktor Stellvertreterin und Bereichsleiterin Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark
Für Koordination und Kommunikation ist Prof. Herwig Hösele zuständig.
Die UOK hat ihre Grundsätze weisungsfrei und unabhängig festgelegt.
Die Vollversion steht auf der Homepage der Kommission zum Download bereit. Zusammengefasst gilt
bei den finanziellen und traumatherapeutischen Hilfeleistungen handelt es sich nicht um Schmerzensgeldzahlungen im juristischen Sinn, sondern um eine Geste der Übernahme von Verantwortung durch die Kirche
für finanzielle Hilfeleistungen wurden vier Kategorien festgelegt (5.000, 15.000, 25.000 und über 25.000 Euro), in begründeten Ausnahmefällen kann die UOK abweichen und auch andere Summen zusprechen
es gilt keine Verjährung
es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung und kein förmliches Beweisverfahren
es geht um unbürokratische und rasche Hilfe
die Bemessung der finanziellen Hilfeleistungen erfolgt immer unter Bedachtnahme auf den Einzelfall
Therapiekontingente werden gesondert zuerkannt
mit der Annahme von Hilfeleistungen ist kein Verzicht auf eine Anzeigeerstattung und die Geltendmachung weitergehender Ansprüche auf dem ordentlichen Rechtsweg und selbstverständlich auch keine Schweigepflicht verbunden