Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

Hauptmenü schließen
  • Home
  • Einrichtungen
    • Ombudsstellen
    • Diözesankommissionen
    • Präventionsstellen
    • Stiftung Opferschutz
    • Unabhängige Opferschutzkommission
    • Beirat Opferschutz
  • Rahmenordnung
  • FAQ
  • Kontakt
  • Intern
Hauptmenü:
  • Home
  • Einrichtungen
    • Ombudsstellen
    • Diözesankommissionen
    • Präventionsstellen
    • Stiftung Opferschutz
    • Unabhängige Opferschutzkommission
    • Beirat Opferschutz
  • Rahmenordnung
  • FAQ
  • Kontakt
  • Intern

Hauptmenü anzeigen
Inhalt:

OPFERSCHUTZANWÄLTIN & OPFERSCHUTZKOMMISSION

 

Unabhängige Opferschutzanwältin

 

Mit 1.1.2026 übernahm Mag. Caroline List die Aufgabe der Unabhängigen Opferschutzanwältin von Waltraud Klasnic, die über 15 Jahre in der Funktion tätig war. Mag. List ist Präsidentin des Landesgerichts für Strafsachen Graz und Mitbegründerin des „Forums gegen sexuellen Missbrauch“. Sie war bereits seit 2010 Mitglied der Unabhängigen Opferschutzkommission und hat wesentlich am „Entschädigungsmodell“ und allen Befassungen mit den Fallakten mitgewirkt.

 

Waltraud Klasnic wurde nach ihrem Ausscheiden zur Ehrenvorsitzenden der Kommission ernannt.

 

 

Unabhängige Opferschutzalwaltschaft

Mag. Caroline List

Mag. Caroline List,

Unabhängige

Opferschutzanwältin

 

» Kontakt:
Unabhängige
Opferschutzkommission
Bösendorferstraße 4/3/18
1010 Wien
Tel.: +43 (0)664 / 980 78 17

E-Mail: office@opfer-schutz.at


 

Unabhängige Opferschutzkommission

 

Mit der im April 2010 eingerichteten Unabhängigen Opferschutzanwältin wurde ein pionierhafter Schritt gesetzt, der einerseits international Beachtung gefunden hat und andererseits vorbildhaft für die staatlichen Einrichtungen Österreichs wurde. In allen österreichischen Bundesländern wurden beginnend mit August 2010 nach dem Beispiel der Unabhängigen Opferschutzanwältin und der Unabhängigen Opferschutzkommission und ihrem Modell für therapeutische und finanzielle Hilfeleistungen Initiativen für Betroffene in Landesheimen gesetzt. Im Frühjahr 2012 zog auch der Bund nach demselben Modell nach – freiwillige Hilfeleistungen ohne Rücksicht auf Verjährung. Mehrere Mitglieder der Kommission sind zur Mitwirkung bei den Landes- und Bundesinitiativen eingeladen worden und gestalten dort mit.

 

Unabhängig und ehrenamtlich

 

Die Unabhängige Opferschutzanwältin und die Unabhängige Opferschutzkommission arbeiten ehrenamtlich.

 

 

Die Mitglieder der Unabhängigen Opferschutzkommission (Funktionsperiode 2026-2030) sind:

 

 Mag. Caroline List (Vorsitz)

 

 Univ.-Prof. Dr. Reinhard Haller, Psychiater und Neurologe

 

 Mag. Ulla Konrad, Klinische Psychologin, Vorstand der Concordia Privatstiftung

 

 Mag. Eva Marek, Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs

 

 Prof. Prim. Dr. Friedrich Rous, Psychiater und Arztlicher Direktor der Barmherzigen Brüder, Kainbach

 

 Dr. Kurt Scholz, langjähriger Präsident des Wiener Stadtschulrates und ehemaliger Kuratoriumsvorsitzender des Zukunftsfonds der Republik Österreich

 

 Mag. Bettina Schrittwieser, Direktor Stellvertreterin und Bereichsleiterin Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Steiermark

 

Für Koordination und Kommunikation ist Prof. Herwig Hösele zuständig.

 

 

Grundsätze für die Zuerkennung finanzieller und traumatherapeutischer Hilfeleistungen durch die UOK

 

Die UOK hat ihre Grundsätze weisungsfrei und unabhängig festgelegt.

 

Die Vollversion steht auf der Homepage der Kommission zum Download bereit. Zusammengefasst gilt

 

 bei den finanziellen und traumatherapeutischen Hilfeleistungen handelt es sich nicht um Schmerzensgeldzahlungen im juristischen Sinn, sondern um eine Geste der Übernahme von Verantwortung durch die Kirche

 für finanzielle Hilfeleistungen wurden vier Kategorien festgelegt (5.000, 15.000, 25.000 und über 25.000 Euro), in begründeten Ausnahmefällen kann die UOK abweichen und auch andere Summen zusprechen

 es gilt keine Verjährung

 es erfolgt eine Plausibilitätsprüfung und kein förmliches Beweisverfahren

 es geht um unbürokratische und rasche Hilfe

 die Bemessung der finanziellen Hilfeleistungen erfolgt immer unter Bedachtnahme auf den Einzelfall

 Therapiekontingente werden gesondert zuerkannt

 mit der Annahme von Hilfeleistungen ist kein Verzicht auf eine Anzeigeerstattung und die Geltendmachung weitergehender Ansprüche auf dem ordentlichen Rechtsweg und selbstverständlich auch keine Schweigepflicht verbunden

 

 


nach oben springen
Footermenü:
  • Home
  • Einrichtungen
    • Ombudsstellen
    • Diözesankommissionen
    • Präventionsstellen
    • Stiftung Opferschutz
    • Unabhängige Opferschutzkommission
    • Beirat Opferschutz
  • Rahmenordnung
  • FAQ
  • Kontakt
  • Intern

Medienreferat der Österreichischen Bischofskonferenz

Stephansplatz 4/6/1, 1010 Wien
nach oben springen